Wesen 1: Raubtier – Wüterich: Unterschied zwischen den Versionen

K
Zorn: Beschreibung; Gerechtigkeitssinn als zweiter Elter von Zorn (mit Freigabe)
K (Wüterich: Beschreibung der Wut (mit Freigabe))
K (Zorn: Beschreibung; Gerechtigkeitssinn als zweiter Elter von Zorn (mit Freigabe))
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== Zorn ==
== Zorn ==
* Stammbaum: von Wüterich · zu Verachtung, Ärger, Eifersucht
* Stammbaum: von Wüterich, Gerechtigkeitssinn · zu Verachtung, Ärger, Eifersucht
* Beschreibung:  
* Beschreibung: Zorn ist Wut, die strafen will, und zwar aus Gerechtigkeit. Die Wut allein wehrt ab und entlädt sich spontan. Im Zorn kommt ein Urteil dazu: Mir ist Unrecht geschehen, du hast es getan, und du sollst dafür büßen. Darum richtet sich Zorn gegen einen bestimmten Menschen und lässt sich nicht an irgendwem auslassen. Schon Aristoteles bestimmt ihn so (Rhetorik II.2): das Streben nach sichtbarer Vergeltung für eine sichtbare Geringschätzung. Der Sprachgebrauch sagt dasselbe. Man spricht vom gerechten und heiligen Zorn, vom Zorn Gottes und vom Volkszorn, aber nicht von gerechter Wut.
:'''Wut und Zorn.''' Die Wörterbücher unterscheiden beide nicht einheitlich, manche behandeln Wut als gesteigerten Zorn. Hier gilt die Unterscheidung, wie man die Wörter im Alltag gebraucht: Wut ist Abwehr, Zorn ist Wut mit Strafwunsch.
:'''Der Dämon im Recht.''' Der Zorn hält sich fast immer für im Recht. Er trägt die Gerechtigkeit wie ein Kleid, und seine Ladung kommt vom Wüterich. Darum kann er auch irren, und auch der gerechte Zorn bleibt Zorn.
:'''Was man damit tut.''' Zorn über echtes Unrecht kann berechtigt sein. Aber ein Urteil im Kopf macht niemanden zum Richter. Wer straft, weil er sich im Recht fühlt, ist trotzdem ein Rächer. Natürlich heißt nicht erlaubt.


== Ärger ==
== Ärger ==
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== Gerechtigkeitssinn ==
== Gerechtigkeitssinn ==
* Stammbaum: von – · zu Amok
* Stammbaum: von – · zu Zorn, Amok
* Verwandt: Rache, Groll, Neid, Moralist.
* Verwandt: Rache, Groll, Neid, Moralist.
* Entgleisung: der Verfolger und Rechthaber. Im Extrem der gekränkte Anspruch des Amokläufers.
* Entgleisung: der Verfolger und Rechthaber. Im Extrem der gekränkte Anspruch des Amokläufers.