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Eine Beweisführung wird dadurch "allgemeingültig", dass man sie ''beliebig'' auf jeden speziellen Einzelfall anwenden kann. | Eine Beweisführung wird dadurch "allgemeingültig", dass man sie ''beliebig'' auf jeden speziellen Einzelfall anwenden kann. | ||
ES GIBT ÜBERHAUPT NICHTS ALLGEMEINES ! ! ! | ES GIBT ÜBERHAUPT NICHTS ALLGEMEINES ! ! ! | ||
Es gibt nur Einzelfälle. | Es gibt nur Einzelfälle. | ||
Es gibt nur konkrete Einzelheiten. | Es gibt nur konkrete Einzelheiten. | ||
Und auch eine allgemeingültige Beweisführung ist solch ein konkreter Einzelfall, der nur an dieser einen Stelle existiert an der er ist. | Und auch eine allgemeingültige Beweisführung ist solch ein konkreter Einzelfall, der nur an dieser einen Stelle existiert an der er ist. | ||
ALLE Regeln werden aus '''Einzelheiten''' erkannt und gebildet. | ALLE Regeln werden aus '''Einzelheiten''' erkannt und gebildet. | ||
Einzelheiten sind die ''einzigen'' Realitäten. | Einzelheiten sind die ''einzigen'' Realitäten. | ||
Denn Regeln sind nur über Einzelheiten erreichbar. | Denn Regeln sind nur über Einzelheiten erreichbar. | ||
Der Inhalt von Regeln ist etwas anderes als ein existierendes DING. | Der Inhalt von Regeln ist etwas anderes als ein existierendes DING. | ||